PODOLOGIE STAMMT AUS DEM GRIECHISCHEN PODOS UND LOGOS UND BEDEUTET "LEHRE DES FUSSES". DIE PODOLOGIE ZÄHLT ZU DEN MEDIZINISCHEN HEILBERUFEN. SIE IST EINE PRÄVENTIVE, THERPAPEUTISCHE UND REHABILATIVE BEHANDLUNG ENTWEDER AM GESUNDEN, VON SCHÄDIGUNGEN BEDROHTEN ODER BEREITS GESCHÄDIGTEN FUsS.


4000 v.Chr. 

Im Altertum und in der Antike nahm die Pflege der Füße einen sehr hohen Stellenwert ein. 

Die Menschen waren stärker noch als heute auf ihre „Gehwerkzeuge“ angewiesen und der Fuß war einer stärkeren Belastung durch barfuß laufen oder dem Tragen einer losen Sandale ausgesetzt. Fußkrankheiten, die durch Infektionen ausgelöst wurden waren daher keine Seltenheit. 

Leider gab es bei eitrigen und entzündlichen „Fußübeln“  keine antibiotische Behandlungs-möglichkeit, so dass eine darauffolgende Blutvergiftung,  Ulzeration oder Ähnliches nicht selten war. Festes Schuhwerk, wie wir es heute kennen, gewann erst zu einem späteren 

Zeitpunkt an Bedeutung und somit entstanden wiederum andere Fußprobleme wie zum ‘

Beispiel Druckstellen und Hühneraugen.


600 v.Chr.

Im Mittelalter übernahm der  Bader oder Barbier und Bartscherer die Fußpflege, verbunden mit Haare- und Bartschneiden, sowie mit der „niederen“ Chirurgie. Ihm war somit erlaubt sich um Knochenbrüche, Verrenkungen, frische Wunden, Aderlass  und Zahnschmerzen zu kümmern. Ausgeübt wurden die Tätigkeiten meist im „Umherziehen“, manchmal auch in Badestuben, selten in geeigneten Räumlichkeiten. Eigene Praxen gab es nicht.


1818 n.Chr.

Im Jahre 1818 erschien in England das Buch „Die Behandlung von Hühneraugen (von Abraham Durlacher), in dem die Einführung des Begriffes “podology” (Podologie) als Bezeichnung für eine qualifizierte Ausbildung in der Fußbehandlung gefordert wurde verbunden mit der Verleihung von einer Art von Diplom, “um dem Unwesen der Quacksalber gegenzusteuern”. 


1933 

School of Chiropody at Chelsea (England) Polytechnic - 1930


1955

1955 setzt sich der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) konsequent für die 

bundeseinheitliche Regelung der podologischen Berufsausbildung und die Weiterentwicklung des Berufsstandes ein. 


1983

1983 folgte die landesrechtliche Regelung der Ausbildung zum „Med. Fußpfleger – staatl. anerkannt“ und die erste, vom ZFD gegründete staatliche Berufsfachschule für Med. Fußpflege in Braunschweig. Der ZFD ebnete schließlich auch den Weg für das Podologengesetz, das 2002 in Kraft trat. 

Seitdem ist der Titel „Podologe“ geschützt und steht in Abgrenzung zur Fußpflege.


2002

In Deutschland gilt das Medizinproduktegesetz vom 7. August 2002. Das Medizinproduktegesetz (MPG) bestimmt, dass nur solche Produkte in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen, die medizinisch und technisch unbedenklich sind, die für den Gesundheitsschutz erforderliche Qualität aufweisen und diese während der gesamten Lebensdauer behalten. Weiterentwicklung und Einführung von explizierten Medizinprodukten für Podologen....


2002

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Podologin (PodG) vom 02. Januar 2002, wurde die Ausbildung in der medizinischen Fußpflege bundeseinheitlich geregelt. Der Beruf des Podologen gehört damit zu den Gesundheitsfachberufen. Eine Podologin ist in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker zu behandeln.